Gastaufnahmebedingungen für Übernachtungsangebote
Liebe Gäste und Interessenten,
auf dieser Website stellen sich im Verbandsgebiet des Hohenlohe + Schwäbisch Hall Tourismus e. V. (nachfolgend als "HST" bezeichnet) ansässige gewerbliche Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (nachfolgend einheitlich als "Gastgeber" bezeichnet) vor. Wenn Sie sich für eine vorgestellte Unterkunft entscheiden, sollen die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen das Rechtsverhältnis (Gastaufnahmevertrag) zwischen Ihnen (nachfolgend als "Sie" oder "Gast" bezeichnet) und dem jeweiligen Gastgeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen klar regeln und Sie über wichtige Vertragsgrundlagen informieren.
Vorab 2 wichtige Informationen:
Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter sind derzeit gesetzlich nicht verpflichtet, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ob ihr jeweiliger Gastgeber zur freiwilligen Teilnahme an einem solchen Verfahren bereit ist, wird er im Streitfall individuell entscheiden und Ihnen mitteilen. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist unabhängig davon der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben: https://webgate.ec.europa.eu/odr
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Gastaufnahmeverträge nur dann, wenn die Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch Sie als Verbraucher geführt wurden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer 5, Ziffer 6.1 und Ziffer 7 dieser Bedingungen behandelt sind.
1. Stellung von HST / örtlichen Tourismusstellen und Gastgeber
1.1 Der Gastaufnahmevertrag kommt zwischen dem Gast und dem jeweiligen Gastgeber zustande, detaillierte Angaben zu den Gastgebern finden Sie bei den Angaben zu den einzelnen Unterkünften.
1.2 HST ist lediglich Betreiber dieser Internet-Plattform. HST und örtliche Tourismusstellen haben, soweit keine besonderen Umstände vorliegen oder entsprechende Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, nicht die Stellung eines Vermittlers. Auch im Fall der Vermittlung sind sie nicht für die vertraglich geschuldete Leistung des Gastgebers verantwortlich, sondern verantworten nur die ordnungsgemäße Abwicklung einer Vermittlung.
1.3 Vermittler und Buchungsstellen sind vom Gastgeber nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben, Zusicherungen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern oder im Widerspruch zur Beschreibung der Leistungen des Gastgebers stehen.
2. Angaben auf der Website / Vertragsschluss / Reservierungen
2.1 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise pro Person und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Nebenkosten. Bitte beachten Sie ggf. gesondert ausgewiesene Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) oder für Zusatzleistungen bei den Angeboten.
2.2 Die Darstellung von Leistungen der Gastgeber auf dieser Website ist im Rechtssinn noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages.
Der Vertrag kommt erst durch deckungsgleiche Vertragserklärungen beider Seiten (Angebot und Annahme) zustande, wobei die Annahme zeitgerecht erfolgt sein muss. Angaben und Zusicherungen in anderen Publikationen bzw. Websites sind nicht Bestandteil oder Grundlage des Vertrags, es sei denn, dies wird anders vereinbart.
2.3 Die verbindliche Reservierung/Buchung einer Unterkunft durch den Gast kann mündlich, telefonisch oder in Textform (E-Mail, Telefax, Brief) erfolgen. An dieses Angebot zum Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ist der Gast fünf Werktage ab Zugang der Erklärung beim Gastgeber gebunden. Bei Onlinebuchung erfolgt das Angebot des Gastes mit Klick auf den Button "verbindlich buchen". Die Annahme durch den Gastgeber bedarf keiner bestimmten Form, kann also auch mündlich oder telefonisch rechtsverbindlich erfolgen. Mit Zugang der Annahmeerklärung kommt der bindende Vertrag zustande. Im Regelfall wird der Gastgeber oder in seinem Auftrag die HST/TGH (Tourismusgemeinschaft Hohenlohe e. V.) im Anschluss eine Bestätigung in Textform übermitteln, diese ist jedoch nicht Voraussetzung für den Vertragsschluss.
2.4 Unverbindliche Reservierungen sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Klarstellung des Gastes und Einverständnis des Gastgebers möglich. Hat der Gastgeber eine Reservierung akzeptiert, so entfällt sie ohne weitere Pflichten für ihn, wenn zu einem vereinbarten Zeitpunkt keine Mitteilung zur Umwandlung in eine verbindliche Buchung durch den Gast erfolgt. Erfolgt die Mitteilung, so kommt - vorbehaltlich anderer Vereinbarung - der Vertrag sofort zustande.
3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der beim Vertragsschluss gewechselten Dokumente bzw. Willenserklärungen in Verbindung mit der zugrunde liegenden Ausschreibung und ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage wie z. B. Ortsbeschreibung und Klassifizierungserläuterung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit dem Gastgeber gelten vorrangig, sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden.
4. Fälligkeit von Zahlung und Anzahlung / Zahlungswege
4.1 Mit Vertragsschluss (vgl. Ziffern 2.2 bis 2.4) ist eine Anzahlung zu leisten. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, kann eine Anzahlung in Höhe von 20 % fällig gestellt werden, die an den Gastgeber zu zahlen ist. Erfolgt der Vertragsschluss in den sieben Werktagen vor Buchungsbeginn, ist die Anzahlung - sofern nichts anderes vereinbart ist - bei Ankunft zu entrichten.
4.2 Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Ist mit dem Gast Zahlung nach Rechnungstellung vereinbart, so ist der Rechnungsbetrag, soweit nichts anderes angegeben ist, zehn Tage nach Rechnungsdatum fällig.
4.4 Kreditkartenzahlungen sowie Zahlungen in Fremdwährungen oder mit Verrechnungsscheck sind nur möglich, wenn dies vereinbart ist oder vom Gastgeber allgemein angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung werden regelmäßig nicht akzeptiert.
5. Umbuchung / Wunsch auf Aufhebung des Vertrages (Rücktritt) und Nichtanreise
5.1 Ein Rechtsanspruch des Gastes auf Änderungen des An- und Abreisetermins, der Verpflegungsart, ergänzender Leistungen oder Aufhebung des Vertrages besteht im Regelfall nicht. Im Regelfall muss dazu Rücktritt vom geschlossenen Vertrag (zu den Rechtsfolgen vgl. Ziffer 5.3 bis 5.5) und Abschluss eines neuen Vertrags erfolgen.
5.2 Für Umbuchungen, auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber zuzüglich zu eventuellen Preisdifferenzen, die durch die geänderte Leistung entstehen, ein Umbuchungsentgelt von 15,00 € pro Änderungsvorgang verlangen. Alle Umbuchungen setzen Verfügbarkeit der gewünschten Leistungen voraus.
5.3 Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen ohne Vorliegen eines der in Ziffer 7 genannten Kündigungsgründe des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen auch bei vorheriger Ankündigung rechtlich im Regelfall bestehen. Der Gastgeber hat sich aber unter Berücksichtigung eines eventuellen besonderen Charakters der Unterkunft (z. B. Nichtraucherunterkunft) um eine anderweitige Verwendung der Leistungen zu bemühen und muss sich erzielte Erlöse hieraus sowie ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
5.4 Die Erklärung, dass eine Leistung nicht in Anspruch genommen werden wird, sollte im Interesse des Gastes in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) an den Gastgeber direkt erfolgen, um diesem zu ermöglichen, Bemühungen um die anderweitige Verwendung der Leistungen gemäß Ziffer 5.3 einzuleiten.
5.5 Im Einklang mit den von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäben wird angenommen, dass vom gesamten Preis der Unterkunftsleistungen einschließlich der ggf. darin enthaltenen Nebenkosten, jedoch ohne Kurtaxe, nach Abzug der ersparten Aufwendungen noch folgenden pauschalierte Beträge (abzüglich eventueller Anzahlungen) an den Gastgeber zu zahlen sind:
- bei Ferienwohnungen/Unterkünfte ohne Verpflegung - 90 %
- bei Übernachtung/Frühstück - 80 %
- bei Halbpension - 70 %
- bei Vollpension - 60 %
Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass eine anderweitige Verwendung der Leistungen stattgefunden hat und/oder bei Berücksichtigung der tatsächlich ersparten Aufwendungen die pauschalierten Beträge wesentlich zu hoch sind. Bei einem solchen Nachweis ermäßigt sich der vereinbarte Preis um die nachgewiesenen ersparten Aufwendungen und die Erlöse aus nachgewiesener anderweitigen Verwendung.
6. Mitnahme von Tieren / Pflichten und Obliegenheiten des Gastes
6.1 Haustiere in der Unterkunft sind nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Im Rahmen von Vereinbarungen hierzu ist der Gast zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art, Größe und Gefährlichkeit der mitgebrachten Haustiere verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen, vgl. Ziffer 7.2.
6.2 Soweit nichts anderes vereinbart, darf die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde und anderweitige Belegung (insbesondere Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten) ist nicht gestattet.
6.3 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft sowie die Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes nur bestimmungsgemäß und unter Wahrung üblicher Rücksichtnahme und Beachtung eventueller Benutzungsordnungen zu nutzen. Während einer Nutzung auftretende Beschädigungen sind dem Gastgeber unverzüglich zu melden. Soweit die Beschädigung vom Gast zu vertreten ist, haftet der Gast für die Beschädigung.
6.4 Auftretende Mängel oder Störungen sind unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können vertragliche Ansprüche des Gastes auf Minderung oder Schadensersatz ganz oder teilweise entfallen.
7. Kündigung des Vertrages durch Gastgeber oder Gast
7.1 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Zuvor ist dem Gastgeber eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist bzw. die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.
7.2 Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz einer Abmahnung den Betrieb des Gastgebers bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, vgl. auch Ziffer 6.1.
7.3 Die Rechtsfolgen einer Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff BGB bleibt durch die nachstehenden Regelungen in Ziffer 8.2 unberührt.
8.2 Unter Berücksichtigung von Ziffer 8.1 ist die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, die dem Gastgeber zuzurechnen ist, beruhen.
9. Verjährung
9.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Gastgeber oder dessen gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
9.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Umständen, die den Anspruch begründen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
10. Sonstiges
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere - soweit deutsches Recht anwendbar ist - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Datenschutz
Bei uns als Betreiber der Homepage werden Ihre Daten lediglich vorübergehend gespeichert und spätestens nach 4 Wochen gelöscht. Ihre erfassten Daten werden vom Gastgeber ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung Ihres Aufenthaltes, Vertragsabwicklung, für nachträgliche Umfragen zur Qualitätskontrolle sowie Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Wollen Sie keine Werbung vom jeweiligen Gastgeber erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen, kurze Mitteilung an den jeweiligen Gastgeber genügt. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77. Verantwortlich im Sinn der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist der jeweilige Gastgeber. Die Daten werden für die Dauer der entstandenen Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Weitere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung sind beim jeweiligen Gastgeber erhältlich. Informationen des Hohenlohe + Schwäbisch Hall Tourismus e. V. zum Datenschutz finden Sie auf unseren Internetseiten unter www.hohenlohe-schwaebischhall.de/service/datenschutzerklaerung/